Steuerberater Konerding & Thomas

Grundsteuererklärung 2022 – unser Angebot für alle Eigentümer.

Ersparen Sie sich Aufwand und Ärger im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022.

Mit der Grundsteuerreform hat sich für Grundstückseigentümer einiges verändert. Es sind eine Vielzahl an neuen Pflichten hinzugekommen, die gesetzlich erfüllt werden müssen. Zudem werden die Grundstücke neu bewertet. Wir unterstützen Sie umfassend, serviceorientiert und transparent.

Pflichten für Grundstücksbesitzer.

Worauf Sie achten müssen.

Die bisherige Grundsteuer war verfassungswidrig, so dass der Gesetzgeber eine Reform erarbeitet hat. Für Sie als Grundstücksbesitzer resultiert daraus die Pflicht in 2022 eine Steuererklärung für jedes Ihrer Grundstücke abzugeben.

Bis zum 31.10.2022 muss die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden.

Dabei benötigt das Finanzamt Informationen zu Ihrem Grundstück, zudem sind landesspezifische Anforderungen zu berücksichtigen. Bei Nichterfüllung drohen deutliche Strafen.

So arbeiten wir zusammen.

Schritt für Schritt zu Ihrer Grundssteuererklärung.

  • Beauftragung
    Sie ordern für jedes Grundstück eine Erklärung.
  • Ihre persönliche Registrierung
    Inkl. Voraberfassung Ihrer Basisdaten in der speziellen Grundsteuersoftware.
  • Eingaben
    Erfassung und Abstimmung der individuellen Grundstücksdaten.
  • Prüfung
    Wir checken Ihre Daten auf Plausibilität.
  • Erstellung
    Unter Berücksichtigung der länderspezifischen Vorgaben und der Gestaltungsspielräume erstellen unsere Immobilien-Experten die Grundsteuererklärung für Sie.
  • Einreichung
    Wir reichen die Erklärung nach Ihrer Freigabe beim zuständigen Finanzamt ein.

Unser Angebot für Sie.

Wir erstellen Ihnen eine Grundsteuererklärung je Grundstück.

 

Softwarezugang.

Erstellen der Grundsteuererklärung.

Klärung Ihrer Rückfragen.

Übermittlung der Grundsteuererklärung.

Beauftragen Sie uns jetzt. Wir freuen uns auf Sie.

*Pflichtfeld

Senden

Bei Vorabfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an grundsteuer@skt.tax.

 

Infovideo des Bundesfinanzministeriums:

Info-Video anschauen

Umfassend ausgezeichnet.